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Feuerwehrdienstvorschriften

Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) wurden zur Anwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes eingeführt.

 

Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen.

 

Sie gelten nicht nur für die Ausbildung, sondern gleichermaßen für den Einsatz. Welche im Land Brandenburg eingeführt sind finden sie hier:

 

 

Termine
 
 
 
 

Freiwillige Feuerwehr Götz
Götzer Dorfstraße 53
14550 Groß Kreutz (Havel)

 

Tel. (0 33 207) 71 448

 

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