Ortswehrführer
Als Ortsfeuerwehr wird die Freiwillige Feuerwehr eines Stadt- oder Ortsteiles bezeichnet, die in die Struktur einer Gemeinde- oder Stadtfeuerwehr eingebunden ist. Die Ortsteilfeuerwehren werden durch einen Ortswehrführer geführt.
(1) Zum Ortswehrführer mit weniger als einem Zug oder dessen Stellvertreter darf nur bestellt werden, wer erfolgreich den Lehrgang für Gruppenführer und den Ortswehrführerlehrgang absolviert hat.
(2) Zum Ortswehrführer mit Zugstärke oder mehr als einem Zug oder dessen Stellvertreter darf nur bestellt werden, wer erfolgreich den Lehrgang für Zugführer und den Ortswehrführerlehrgang absolviert hat.
Aufgrund der verschiedenen Stärken der Freiwilligen Feuerwehren wird eine Unterscheidung in verschiedene Dienstgrade vorgenommen:
Ortswehrführer
bei Feuerwehren mit einer Stärke
weniger als einem Zug
Oberbrandmeister
bei Feuerwehren mit einer Stärke
mit mehr als einem Zug
Hauptbrandmeister