Erster Hauptfeuerwehrmann

Dienstgrad: Erste Hauptfeuerwehrfrau/Erster Hauptfeuerwehrmann
Funktion in der Freiwilligen Feuerwehr: Truppfrau/Truppmann
Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Truppmann-Ausbildung und erfolgreiche Teilnahme an mindestens einer weiteren Zusatzausbildung* und zehn Jahre Hauptfeuerwehrfrau/Hauptfeuerwehrmann
*Zusatzausbildungen sind zum Beispiel: Maschinist, Technische Hilfeleistung, Gerätewart, Atemschutzgerätewart, ABC-Einsatz, ABC-Erkundung, ABC-Dekontamination, Ausbilder in der Feuerwehr, Führungshilfspersonal, Rettungs- oder Sanitätsdienstliche Ausbildungen usw.













