Gruppenführer
Der Gruppenführer in der Feuerwehr befehligt die taktische Einheit „Gruppe“, bestehend aus Maschinist, Melder, Angriffstruppführer und -mann, Wassertruppführer und -mann sowie Schlauchtruppführer und -mann.
Der Gruppenführer
- erkundet die Lage
- bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe
- gibt den Einsatzbefehl - (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg
- ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden
- hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe
- untersteht dem Einsatzleiter, bei größeren Schadenslagen dem Abschnittsleiter.
Voraussetzung für den Lehrgang Gruppenführer ist der bestandene Lehrgang zum Truppführer. Dieser Lehrgang wird an der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt ausgebildet.
Feuerwehrmitglieder mit einer abgeschlossenen Gruppenführerausbildung (FIII), welche auch in der Dienststellung des Gruppenführers eingesetzt sind, tragen auf beiden Seiten des Helmes jeweils einen roten Streifen.