Truppführer
Der Truppführer hat die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel. Er untersteht einem Gruppenführer, von dem er Aufgaben zugewiesen bekommt.
Der Truppführer ist das leitende Mitglied eines Trupps. Ein Trupp besteht für gewöhnlich aus zwei Personen. Neben dem Truppmann untersteht dem Truppführer noch ein Maschinist.
Truppführer
Ziel der Ausbildung Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung ( Teil 1 & 2, Sprechfunk, Atemschutzgeräteträger).
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Feuerwehrmitglieder mit einer Truppman- oder Truppführerausbildung tragen keine besonderen Helmkennzeichnungen.