Wehrführer
Ein Gemeindewehrführer ist der Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr auf Gemeindeebene.
Durch einen durchgehenden roten Streifen am Helm ist die abgeschlossene Ausbildung zum Verbandsführer (FVI) gekennzeichnet. Weitere Voraussetzung ist die Ausübung der Dienststellung des Gemeindewehrführers.
Zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr oder dessen Stellvertreter darf nur bestellt werden, wer erfolgreich am Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" und am Lehrgang „Verbandsführer“ teilgenommen hat oder Leiter einer Feuerwache mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen ist.
stellv. Gemeindewehrführer
Erster Hauptbrandmeister
Gemeindewehrführer
Gemeindebrandmeister
stellv. Leiter/Leiterin der Feuerwehr
(Stellv. Stadt-, Amts-, Gemeindewehrführer/in)
Über der Funktionskennzeichnung, wird der jew. vorhandene Dienstgrad getragen, in der Regel der HBM oder 1. HBM!
Leiter/Leiterin der Feuerwehr
(Stadt-, Amts-, Gemeindewehrführer/in)
Über der Funktionskennzeichnung wird der aktuelle Dienstgrad getragen. Aufgrund der aktuellen TVFF, stellt der goldene Stern den Dienstgrad Stadtbrandmeister/in da bzw. Stellv. KBM-in.
Mit Veränderung der TVFF in 2024 wird es
dazu eine Anpassung und Erweiterung von drei Dienstgraden geben.